Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Bezirk Ludwigsburg Nr. 10
74321 Stadtteil Bissingen, Stadtteil Untermberg, Teile von 74343 Sachsenheim,Teile von 71720 Oberstenfeld
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bin ich Ihr zuverlässiger Ansprechpartner rund um Brandschutz, Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltschutz in Ihrem Gebäude.
Mit Fachwissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein sorge ich dafür, dass Feuerungsanlagen Energieerzeugungsanalagen, Wärmeerzeuger sicher betrieben werden und gesetzliche Vorgaben eingehalten sind.
Mein Ziel ist es, nicht nur gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie aktiv bei der effizienten und nachhaltigen Nutzung Ihrer Heizanlage zu unterstützen.
Verlässlicher Partner für Eigentümer, Mieter und Behörden.
Gründlich, pünktlich und gesetzestreu.
Aufgrund einer hoheitlichen Beleihung durch das Landratsamt Ludwigsburg zuständig.
Für ein sicheres Zuhause und eine saubere Zukunft.
Alle hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegers für Ihren Kehrbezirk.
Wiederkehrende Überprüfung (2 x in 7 Jahren) der Betriebs- und Brandsicherheit aller Feuerstätten und Abgasanlagen.
Überwachung, ob Eigentümer ihre Pflichten zur Kehrung, Überprüfung und Messung erfüllen.
Durchführung von Abnahmen bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen an Feuerungsanlagen.
Bei besonderen technischen oder sicherheitsrelevanten Anlässen.
Durchführung von Arbeiten auf Kosten des Eigentümers, wenn Pflichten nicht erfüllt werden.
Die wichtigste Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) von 2025 ist die Einführung von § 11b SchfHwG, der es dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erlaubt, sich bei der Feuerstättenschau durch Betriebsangehörige vertreten zu lassen. Diese Neuerung soll den Betrieben mehr Spielraum geben und die Nachwuchsförderung unterstützen. Die Gesetzesänderung wurde am 30. Januar 2025 im Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt.
Felix Mairon Schornsteinfegermeister und Energieberater unterstützt mich in den hoheitleichen Tätigkeiten Feuerstättenschau bestellt als Stellvertretter durch das LRA Ludwigsburg. Vertreter der Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG
Bei festgestellten Verstößen erfolgt eine schriftliche Mitteilung mit Frist zur Nachbesserung.
Werden Pflichten nicht erfüllt, wird die zuständige Behörde informiert, die weitere Maßnahmen einleitet.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Ich bin gerne für Sie da!
Sie möchten einen Termin verschieben? Dann nennen Sie bitte 2 oder 3 alternative Termine, an denen ich Sie antreffen kann.
Bei dringenden Angelegenheiten außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie mich unter: